Präambel

Unsere Schule, das Robert-Koch-Gymnasium, ist eine lebendige Schule mit persönlicher Atmosphäre, welche die Verantwortungsbereitschaft ihrer Schülerinnen und Schüler fördert.Gegenseitige Rücksichtnahme und Respekt, Hilfsbereitschaft und Fairness, Höflichkeit und Toleranz prägen den Umgang miteinander.Eltern und Lehrer nehmen ihren Erziehungsauftrag ernst und wissen um ihre Vorbildfunktion. Die Schülerinnen und Schüler kennen ihre Rechte und Pflichten und handeln verantwortungsbewusst.

Für das Zusammenleben beachten wir folgende Grundsätze:

Wir übernehmen Verantwortung für uns und andere:

  • Wir begegnen einander rücksichts-und respektvoll, vorurteilsfrei und freundlich und achten einander als selbständige, gleichberechtigte Persönlichkeiten.
  • Wir grüßen einander.
  • Wir achten die Gefühle der anderen, wir verletzen und erniedrigen niemanden. Wir mobben einander nicht, weder im Klassenzimmer noch im Internet. Gegen ein solches Verhalten gehen wir aktiv vor.
  • Wir suchen gegenseitig das offene Gespräch, äußern Kritik sachlich und gestehen auch Fehler selbst ein. Die gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit ist uns wichtig. Wir beachten die Gesprächsregeln.
  • Wir lösen Konflikte ehrlich und konstruktiv. Wir dulden keinerlei Gewalt, weder körperliche noch seelische.
  • Wir informieren und helfen uns gegenseitig, so gut wir können.
  • Wir würdigen positives Verhalten und gute Leistungen.
  • Wir zeigen Interesse am Schulleben, beteiligen uns an Veranstaltungen der Schulgemeinschaft und tragen nach Kräften zu ihrem Gelingen bei.
  • Wir treten auch an unserer Schule für die Grundwerte unseres Staates ein: Achtung der Menschenwürde, Toleranz und Meinungsfreiheit.

Wir übernehmen Verantwortung für unsere Umgebung und Umwelt:

  • Wir achten auf Sauberkeit in den Klassenzimmern, auf den Gängen und auf dem gesamten Schulgelände.
  • Wir gehen verantwortungsvoll und sorgfältig mit Schulbüchern, dem Schuleigentum und dem Eigentum anderer um. Wir vermeiden Beschädigungen. Von uns verursachte Schäden melden wir selbständig.
  • Wir achten und schützen unsere Umwelt.

Wir übernehmen Verantwortung für den Unterricht:

Wir setzen uns als Schulfamilie gemeinsam für das Recht auf einen motivierenden, ungestörten und angstfreien Unterricht an. Dazu leisten alle Mitglieder der Schulfamilie, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte ihren Beitrag.

SchülerLehrerEltern
Wir bereiten uns auf den Unterricht vor, halten unsere Arbeitsmittel bereit und erledigen unsere Hausaufgaben.Wir bereiten den Unterricht sorgfältig vor und stellen sinnvolle, zeitlich angemessene Hausaufgaben, die wir besprechen.Wir motivieren unsere Kinder zu einer gründlichen und sorgfältigen Unterrichtsvorbereitung und Hausaufgabenerledigung. Wir halten sie zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit elektronischen Medien an. Wir unterstützen die Lernleistung unserer Kinder durch eine vernünftige Ernährung.
Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht und entschuldigen uns bei Verspätungen.Wir beginnen den Unterricht pünktlich und entschuldigen uns bei Verspätungen.Wir sorgen dafür, dass unsere Kinder rechtzeitig zum Unterricht kommen.
Wir arbeiten motiviert mit und versuchen, unser Bestes zu geben.Wir vermitteln Wissen und Kompetenzen schülerbezogen und fördern unsere Schülerinnen und Schüler altersgemäß und individuell. Wir schätzen und pflegen den Kontakt zu Eltern.Wir informieren uns regelmäßig über die schulische Entwicklung unserer Kinder und beteiligen uns am Schulleben.
Wir achten die Kompetenz unserer Lehrkräfte.Wir gehen auf Probleme und Anliegen der Schülerinnen und Schüler im Rahmen unserer Möglichkeiten ein und nehmen diese ernst.Wir vermitteln eine positive Einstellung zu den Lehrkräften.
Wir stören nicht den Unterricht.Wir setzen deutliche Grenzen und ergreifen bei Verstößen klare Maßnahmen, die wir konsequent umsetzen.Wir bemühen uns, in der Erziehungsarbeit mit der Schule an einem Strang zu ziehen.
Wir halten Termine ein, insbesondere bei der Rückgabe von Schularbeiten und Elternbriefen.Wir halten die geltenden Korrekturzeiten ein, informieren über erzielte Notenschnitte und benoten gerecht.Wir unterstützen die Einhaltung von Terminen.

Hausordnung des Robert-Koch-Gymnasiums

1 Präambel
Das Robert-Koch-Gymnasium ist ein Ort, an dem jeden Schultag sehr viele Menschen zusammenkommen. Die Regelungen in dieser Hausordnung sollen gewährleisten, dass dem gemeinsamen Ziel des schulischen Lernens möglichst ungehindert und unbeschwert nachgegangen werden kann, sodass alle in einer
positiven Atmosphäre des Miteinanders zusammenleben. Die Regelungen haben
primär die Schülerinnen und Schüler des Robert-Koch-Gymnasiums im Blick, gelten darüber hinaus aber auch verbindlich für alle Personen, die sich in der Schule
befinden. Sie regeln dementsprechend ausschließlich das Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände (Innenhof und unmittelbar angrenzende Flächen).
Wenn sich in der Hausordnung für neue bzw. unvorhergesehene Themen keine
Bestimmung findet, werden anstehende Fragen durch Vernunft, Anstand und
gegenseitige Rücksichtnahme gelöst. Der gesunde Menschenverstand als übliche Praxis und ein angemessener Umgang mit Personen und Gegenständen bilden hierbei die Richtschnur.
Grenzen für Regelungen aus der Hausordnung ergeben sich aus höherrangigem
Recht, insbesondere dem BayEuG (Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz), der BaySchO (Bayerische Schulordnung), der GSO (Gymnasialschulordnung) und der LDO (Lehrerdienstordnung).

1 Gesundheit und Sicherheit
Jeder soll sich stets so diszipliniert verhalten, dass er weder sich noch andere
gefährdet oder jemandem Schaden zufügt.
Es ist verboten, Drogen, andere Rauschmittel und Waffen (auch Attrappen) sowie Gegenstände, die andere Personen gefährden können, in die Schule mitzubringen bzw. dort davon Gebrauch zu machen. Aufgrund der Verletzungsgefahr
gilt dies auch zudem für das Spiel mit harten Gegenständen oder das Werfen von Schneebällen. Diese Bestimmung gilt insbesondere auch für den Innenhof. Auch
der Umgang mit offenem Feuer, z.B. in der Weihnachtszeit, ist nur im Beisein von
Lehrkräften erlaubt.
Am Robert-Koch-Gymnasium gilt ausnahmslos das Prinzip der Gewaltfreiheit.
Jegliche Form von physischer, psychischer und verbaler Gewalt hat daher fernzubleiben. Dies gilt insbesondere auch für diskriminierende Äußerungen und
dementsprechende Symbole jeglicher Art.
Feueralarm wird durch ein andauerndes Alarmsignal ausgelöst. Bei Alarm verlassen alle Schülerinnen und Schüler unverzüglich nach Anweisung ihrer Lehrkräfte mit diesen auf den ausgeschilderten Fluchtwegen das Schulgebäude, folgen den Regeln des Merkblatts für Feueralarm und warten an den angewiesenen
Sammelplätzen auf weitere Anweisungen. Alle Feuerwehrzufahrten müssen unbedingt freigehalten werden. In anderen Krisenfällen geben Schulleitung und
Lehrkräfte situativ die im Krisenteam erarbeiteten Verhaltensregeln vor.
Unfälle, Verletzungen und Gefahrenstellen sind umgehend der Aufsicht führenden Lehrkraft oder im Sekretariat zu melden. Alle Schülerinnen und Schüler sind
gesetzlich unfallversichert, wenn die Unfälle mit dem Schulbesuch in unmittelbarem Zusammenhang stehen.
Schulfremde Personen haben nur dann ein Aufenthaltsrecht im Robert-Koch-Gymnasium, wenn sie als Gäste eingeladen sind oder sich mit einem konkreten
Anliegen angekündigt haben. Nicht als Gäste identifizierbare Personen sind anzusprechen und gegebenenfalls zum Sekretariat bzw. zur Schulleitung zu schicken bzw. zu bringen.

2 Sauberkeit, Ordnung und Umweltschutz
Jeder ist zur pfleglichen Behandlung des Schulgebäudes und seiner Einrichtungs- und Ausbildungsgegenstände verpflichtet. Bezüglich Haftung und Sicherheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Auf dem gesamten Schulgelände ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.
Alle Schülerinnen und Schüler sind außerdem für Ordnung und Sauberkeit im jeweiligen Unterrichtsraum und an seinem Platz verantwortlich. Offene Getränke dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgenommen werden. Flaschen sind in der Schultasche aufzubewahren. Leere Flaschen sind an den Sammelstellen bei den Getränkeautomaten abzugeben.
Auf Reinlichkeit und Hygiene in den Toiletten ist strikt zu achten. Toiletten sind
kein Aufenthaltsraum. Selbstverständlich gilt dies auch für die Hygieneräume der
Sportstätten.
Im Sinne eines umweltschonenden Verhaltens ist Müll zu vermeiden. Müll ist zu
trennen und ausnahmslos in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
Dies gilt insbesondere auch für gekaute Kaugummis.
Mit Energie (Heizung, Strom, Wasser) ist sparsam umzugehen.
Nach Unterrichtsschluss sind vor dem Verlassen der Unterrichtsräume die Beleuchtung und alle elektronischen Geräte auszuschalten, die Fenster zu schließen und die Stühle hochzustellen.
Belange des Umweltschutzes werden in einem eigenen Umweltschutzkonzept
geregelt.

3 Umgang mit Eigentum und nicht unterrichtsbezogenen Schriftstücken
Bilder, Aushänge, Flyer usw. dürfen nur an den vorgesehenen Stellen (Litfaßsäulen und separaten Stell- oder Pinnwänden) nach Genehmigung durch die Schulleitung angebracht bzw. ausgelegt werden. Dies gilt auch für jeden einzelnen Unterrichtsraum. Hier ist eine Befestigung nur an den Pinnwänden erlaubt, jedoch
nicht auf Holz- oder Glasflächen bzw. der Wand. Die Beschriftung der Pinnwände
in den Unterrichtsräumen durch Schülerinnen und Schüler darf nur mit Erlaubnis
einer Lehrkraft erfolgen.
Das Verteilen von Schriftstücken und die Werbung für schulfremde Zwecke auf
dem Schulgelände sind ohne Genehmigung der Schulleitung verboten.
Das Anbieten und Verkaufen von Waren oder die Werbung dafür ist ohne die
Genehmigung der Schulleitung verboten.
Festgestellte oder selbst verursachte Schäden sind umgehend einer Lehrkraft
und im Sekretariat zu melden. Bei mutwilliger oder grob fahrlässiger Beschädigung von Schuleigentum werden die Verursacher bzw. deren Erziehungsberechtigte in der Regel zur Schadensregulierung herangezogen. Zudem können in diesen Fällen zusätzlich Ordnungsmaßnahmen erfolgen.
Eigentum ohne Unterrichts- und Alltagsbezug und größere Geldbeträge sollen
nicht in die Schule mitgebracht werden. Die Schule haftet in diesem Fall nicht bei
Verlust oder Beschädigung. Dies gilt auch für die Sportstätten.
Unterrichtsfremde Gegenstände, die den Schulbetrieb stören, dürfen von Lehr- und Verwaltungspersonal abgenommen werden. Die Rückgabe erfolgt nach Unterrichtsschluss im Sekretariat.
Fundsachen müssen umgehend im Sekretariat abgegeben werden. Nicht abgeholte Fundsachen werden an einer Sammelstelle ausgelegt. Am Ende jedes Schuljahres werden liegen gebliebene Fundsachen entsorgt.
Als Kleiderablage und Ablage für die Sportsachen dienen die Garderoben in den
Klassenzimmern. Wertgegenstände sollen dort und auch in den Umkleidekabinen der Sportstätten aber nicht deponiert werden.

4 Aufenthalt im Schulgebäude
4.1 Allgemeine Hinweise
Das Schulgelände des Robert-Koch-Gymnasiums darf während der Unterrichtszeit von Schülerinnen und Schülern – abgesehen von den Regelungen unter Punkt 5 und den Wegen zu den Sportstätten – nur nach gesonderter Erlaubnis durch die Schulleitung verlassen werden.
Nach 8:45 Uhr ist das Betreten des Schulhauses nur nach Betätigung der Klingel
und dem Einlass durch das Sekretariat möglich. Schülerinnen und Schüler, die
vorzeitig aus einer Beurlaubung zurückkehren, melden sich im Sekretariat zurück.
Stattfindender Unterricht darf nicht gestört werden.
Außerunterrichtliche Tätigkeiten von Schülergruppen müssen vorher vom Direktorat genehmigt werden.
Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich vor Unterrichtsbeginn und
in der Pause über anfallende Vertretungen und aktuelle Hinweise zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Ganze Klassen betreffende Anfragen im Sekretariat sind nur durch die Klassensprecher durchzuführen.
Jede Abwesenheit eines Schülers oder einer Schülerin muss von den Eltern vor
Unterrichtsbeginn angezeigt werden. Entsprechende Erläuterungen des
Verfahrens finden sich im Elternbrief am Schuljahresanfang. Erkranken Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit, müssen sie vor dem Verlassen
des Schulgebäudes eine Unterrichtsbefreiung im Sekretariat einholen und sich
von einem Erziehungsberechtigten abholen lassen. Dies gilt auch für den Nachmittagsunterricht, inklusive Wahl- und Förderunterricht, und während der Mittagspause.
Die Benutzung des Aufzugs ist Schülerinnen und Schülern nur mit individueller
Genehmigung durch das Direktorat erlaubt.
Eine außerplanmäßige Nutzung von Räumen, Geräten und Unterrichtsmitteln
muss durch die Schulleitung genehmigt werden.
Die Durchführung von Schulveranstaltungen gestattet ausschließlich die Schulleitung.
Für einzelne Schulbereiche, wie z. B. Computerräume, Fachräume, Sportstätten,
Sammlungen, Mensa, Bücherei bzw. Mediothek, Krankenzimmer etc. können zusätzliche Regelungen getroffen werden, die dann Bestandteil der Hausordnung sind.
Die bereits erlassene Mediennutzungsordnung ist in der jeweils aktuellen Fassung ebenso Bestandteil dieser Hausordnung.
4.2 Im Unterrichtsraum
Der Unterricht beginnt grundsätzlich um 8:00 Uhr.
Alle Schülerinnen und Schüler finden sich zwischen 7:45 Uhr und 7:55 Uhr pünktlich in den Unterrichtsräumen ein.
Grundsätzlich verhalten sich alle Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts so, dass ein konzentriertes und zielgerichtetes Lernen aller gewährleistet wird (vgl. BayEUG Art. 56 (b) Satz 1).
Sollte eine Lehrkraft nicht zum Unterricht erscheinen, melden die Klassensprecher dies spätestens zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn im Sekretariat.
Beim Stundenwechsel bleiben die Schülerinnen und Schüler im Regelfall im Unterrichtsraum und legen die Unterrichtsmittel für die nächste Stunde bereit.
Am Ende der jeweils letzten Unterrichtsstunde in einem Raum sind die Stühle
hochzustellen, die Fenster zu schließen, der Boden von grobem Müll zu reinigen
sowie Licht und elektrische Geräte auszuschalten, bevor die Tür verschlossen wird.
Unterrichtsfreie Räume müssen stets verschlossen werden.
In den Unterrichtsräumen werden in der Regel keine Speisen eingenommen.
Das Trinken aus verschließbaren Behältnissen während der Unterrichtszeit ist
erlaubt, sofern der Unterricht dadurch nicht gestört wird.
Das Aufsuchen von Toiletten ist möglichst auf die Zeit zwischen den Stunden und die Pause zu beschränken.
4.3 Außerhalb der Unterrichtsräume
Ab 7:15 Uhr steht das Foyer am Morgen bis 7:55 Uhr als Aufenthaltsbereich vor dem Unterricht zur Verfügung.
Die Pause verbringen die Schülerinnen und Schüler der Unterstufe im Erdgeschoss. Mittelstufe und Oberstufe halten sich grundsätzlich in den Gängen des ersten und zweiten Obergeschosses sowie in den eigenen Aufenthaltsräumen auf.
In ihrer unterrichtsfreien Zeit halten sich Schülerinnen und Schüler im Foyer,
beim Aquarium, bei vorhandenen Sitzgelegenheiten im Schulgebäude oder Innenhof oder in den Aufenthaltsräumen der Q12 und Q13 sowie in der Bibliothek auf. Dabei ist auf angemessene Lautstärke zu achten. Unterrichtsstörung ist grundsätzlich zu vermeiden.
Alle Schülerinnen und Schüler begeben sich bereits fünf Minuten vor dem Ende
der Pause zu den jeweiligen Unterrichtsräumen, sodass der Unterricht pünktlich
beginnen kann.
Die nachgeholte Pause der Sportgruppen findet im Foyer statt.
Die am Kiosk ausgewiesenen Verkaufszeiten sind in der Regel einzuhalten.

5 Verlassen des Schulgebäudes
Die Jahrgänge 5 bis 10 dürfen am Vormittag grundsätzlich erst nach der letzten
Unterrichtsstunde das Schulgelände verlassen.
In der Pause und gegebenenfalls in freien Zwischenstunden dürfen Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 10 das Schulhaus bzw. den Innenhof nicht verlassen. In den Jahrgängen 11 bis 13 ist dies hingegen erlaubt.
Stattfindender Unterricht darf beim Verlassen des Schulhauses und beim Aufenthalt im Innenhof nicht gestört werden.
Versicherungsschutz gilt grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler nur für
den direkten Schulweg, während der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen
und während der Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen.

6 Fahren und Abstellen von Fahrzeugen
Fahrräder, Mofas und Motorräder sind vor dem Schulhaus in den dafür vorgesehenen Bereichen abzustellen.
Das Fahren und Parken auf dem Pausenhof und dem Fußweg vor dem Haupteingang ist nicht erlaubt.

7 Hausrecht
Das Hausrecht übt unbeachtet der Rechte des Sachaufwandsträgers der Schulleiter aus, bei seiner Abwesenheit seine jeweilige Stellvertretung. Lehrkräfte, Hausmeister und Verwaltungsangestellte sind an der Wahrung des Hausrechts beteiligt.
Die einzelne Lehrkraft hat in ihrem jeweiligen Unterrichtsraum das Hausrecht. (Vgl. LDO §19).

8 Schlussbestimmungen
Diese Hausordnung wurde unter Bezug auf §2 Abs.2 Punkt 2 BaySchO von der
Schulleitung unter Mitwirkung der Personalvertretung, der SMV, des Schulforums und des Sachaufwandsträgers erlassen.
Sinngemäß gilt sie auch für Schulfeste und außerunterrichtliche Schulveranstaltungen.
Über begründete Ausnahmen entscheidet grundsätzlich der Schulleiter bzw. die Schulleiterin oder die Stellvertretung.
Deggendorf 01.12.2024

Heribert Strunz, OStD
(Schulleiter)